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Auto Abmelden & Anmelden

Der alte Wagen ist bereits verkauft oder wird vielleicht in Zahlung genommen, während der neue Traumwagen auch schon gefunden wurde und nur noch abgeholt werden muss. Vielleicht steht der Umzug in einen anderen Landkreis an und das Auto soll natürlich mit. Es wurde ein wunderschöner Oldtimer gekauft, der nur in den Sommermonaten bewegt werden soll. Diese drei Aussagen haben gemeinsam, dass ein Fahrzeug entweder umgemeldet, an- oder abgemeldet werden soll. Im Fall des Klassikers ist unter Umständen ein Saisonkennzeichen die optimale Lösung. Also steht ein Besuch der Zulassungsstelle unweigerlich an.

Oftmals muss in der Zulassungsstelle jedoch stundenlang gewartet werden, bevor endlich der eigene Name oder die gezogene Wartenummer an der Reihe ist. Am Schalter möchte die wegen anderer, unfreundlicher Kunden, welche zuvor bedient wurden, bereits etwas genervte Dame hinter der Glasscheibe alle notwendigen Unterlagen und Dokumente. Sie beginnt mit dem Übertragen der Daten, dabei fällt auf, dass irgendeine Kleinigkeit fehlt. Die Unterlagen werden zurückgegeben und ein entschiedenes "besorgen Sie bitte erst alle notwendigen Dokumente!" macht klar, dass hier keine Toleranz zu erwarten ist. Ein Urlaubstag beim Teufel und ein weiterer langer Tag in der Zulassungsstelle steht an.

Um so etwas zu vermeiden, werden hier nachfolgend alle Varianten der Um-, An- und Abmeldung erörtert:

Die Fahrzeugabmeldung

Noch vor wenigen Jahren wurde zwischen vorübergehender und endgültiger Abmeldung unterschieden. Diesen Unterschied gibt es nicht mehr. Vielmehr wird das Fahrzeug seit Anfang 2007 durch die Neuregelung für den Zeitraum von maximal 7 Jahren außer Betrieb gesetzt. Die Abmeldung kann in jeder beliebigen Zulassungsstelle erfolgen. Außerdem kann sie auch ein Bevollmächtigter durchführen, ohne dass dazu eine Vollmacht notwendig wäre. Die notwendigen Papiere sind:

- Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. Fahrzeugbrief
- beide Kennzeichen zum Entstempeln

Ist bereits klar, dass das Fahrzeug verwertet werden soll, oder wurde der Wagen bereits einem zertifiziertem Verwerter übergeben, wird zudem die Verwertungsbescheinigung benötigt bzw. muss dann nachgereicht werden. Jetzt gilt dieser Wagen als endgültig aus dem Straßenverkehr abgemeldet.

Die Fahrzeuganmeldung

2005 wurden die EU-Richtlinien zur Vereinfachung fälschungssicherer Fahrzeugdokumente in Kraft gesetzt. Seither gibt es keinen Fahrzeugbrief bzw. Fahrzeugschein mehr. Stattdessen werden die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (statt des Fahrzeugscheins) und Teil 2 (anstelle des Fahrzeugbriefs) ausgestellt. Wurde ein Fahrzeug vor in Kraft treten dieser Regelung angemeldet und das Fahrzeug verfügt noch über den alten Schein und Brief, besteht keine Umtauschpflicht, da beide Dokumente gültig sind.

Notwendige Unterlagen bei Fahrzeuganmeldung privat:

- Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Abmeldebescheinigung (bei Gebrauchtwagen)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Abmeldebescheinigung (vor 2007) oder Stilllegungsbescheinigung (ab 2007) (bei Gebrauchtwagen)
- Haupt- und Abgasuntersuchungsunterlagen (bei Gebrauchtwagen)
- evB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- gültiger Reisepass mit Anmeldebescheinigung (da im Pass keine Adresse eingetragen ist) oder Personalausweis
- bei Vertretung durch eine volljährige Person eine Vollmacht (Vordrucke inkl. Einzugsbevollmächtigung für die Steuer gibt es in den Zulassungsstellen) und Personalausweis/Reisepass

Zur gewerblichen Anmeldung wird außerdem der Gewerbeschein benötigt. Das Prozedere für Saisonkennzeichen ist gleichbleibend

Die Fahrzeuganmeldung


2005 wurden die EU-Richtlinien zur Vereinfachung fälschungssicherer Fahrzeugdokumente in Kraft gesetzt. Seither gibt es keinen Fahrzeugbrief bzw. Fahrzeugschein mehr. Stattdessen werden die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (statt des Fahrzeugscheins) und Teil 2 (anstelle des Fahrzeugbriefs) ausgestellt. Wurde ein Fahrzeug vor in Kraft treten dieser Regelung angemeldet und das Fahrzeug verfügt noch über den alten Schein und Brief, besteht keine Umtauschpflicht, da beide Dokumente gültig sind.

Notwendige Unterlagen bei Fahrzeuganmeldung privat:

- Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Abmeldebescheinigung (bei Gebrauchtwagen)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Abmeldebescheinigung (vor 2007) oder Stilllegungsbescheinigung (ab 2007) (bei Gebrauchtwagen)
- Haupt- und Abgasuntersuchungsunterlagen (bei Gebrauchtwagen)
- evB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- gültiger Reisepass mit Anmeldebescheinigung (da im Pass keine Adresse eingetragen ist) oder Personalausweis
- bei Vertretung durch eine volljährige Person eine Vollmacht (Vordrucke inkl. Einzugsbevollmächtigung für die Steuer gibt es in den Zulassungsstellen) und Personalausweis/Reisepass

Zur gewerblichen Anmeldung wird außerdem der Gewerbeschein benötigt. Das Prozedere für Saisonkennzeichen ist gleichbleibend.

Ummeldung in einen anderen Landkreis

Die Fahrzeug Ummeldung in einen anderen Landkreis

- Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Fahrzeugschein (vor 2007)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 oder Fahrzeugbrief (vor 2007)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Haupt- und Abgasuntersuchungsunterlagen
- beide Kennzeichen
- gültiger Reisepass mit Anmeldebescheinigung (da im Pass keine Adresse eingetragen ist) oder Personalausweis
- bei Vertretung durch eine volljährige Person eine Vollmacht (Vordrucke inkl. Einzugsbevollmächtigung für die Steuer gibt es in den Zulassungsstellen) und Personalausweis/Reisepass

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